Was besagt das Energiewirtschaftsgesetz § 14a ?

Zur Stabilisierung des Netzes sollen alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wie nicht öffentliche Ladestationen für E- Autos, Wärmepumpen und Speicher vom Netzbetreiber gekappt werden können auf max. 4,2 kW. Die Geräte können direkt angefahren werden oder über ein Home Energie Management System. Dieses Gesetz gilt für PV Anlagen ab IB Januar/2024